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Sie möchten mit Ihrer Klimaanlage Geld & Energie sparen?

Mit unseren Klimaanlagen von Panasonic erhalten Sie 25% Förderung für den Einbau sowie Austausch bei der Sanierung Ihrer Immobilie

Wenn Sie gerade in der Sanierung sind, können Sie seit dem 1. Januar 2021 den Einbau oder Austausch unserer energieeffizienten Klimaanlagen zur Heizungsunterstützung von Panasonic zu 25% fördern lassen. Voraussetzung ist außerdem, dass das entsprechende Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).

Gefördert wird durch die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) und durch das BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) umgesetzt. Den Aufwand der Antragstellung übernimmt Northoff für Sie, sodass Sie sich nicht mit dem bürokratischen Prozess auseinandersetzen müssen. 

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Ihre Vorteile

von Northoffs förderfähige Klimaanlagen

Effiziente Heizunterstützung

Effiziente Heizungsunterstützung sowie hoher Kühlkomfort

Optimale Energieeffizienz

Energiesparend & umweltfreundliches Kältemittel

Verbesserte Raumluftqualität

Durch die Luftreinigungs-Funktion der Anlage

Sie haben Fragen?

Alle Infos & Voraussetzungen für Ihre Förderung.

Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Klimaanlage (Luft-/Luft-Wärmepumpe) ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs).
Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:

Luft-Luft-Wärmepumpe:

≤ 12 kW:

ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6

> 12 kW:

ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7

Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Gebäudes in dem die Anlage installiert wird. Da nur Sanierungen gefördert werden, muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).

Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt. Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss unbedingt vor Auftragsvergabe an Ihren Fachbetrieb und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Während oder nach der Installation kann keine Förderung mehr beantragt werden.

Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Eine Förderung für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe gibt es nicht für Neubauten, sondern nur im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen alle Gebäude die mindestens 5 Jahre als sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).

Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um alles Weitere in die Wege zu leiten. Den Aufwand der Antragstellung übernimmt Northoff für Sie, so dass Sie sich nicht mit dem bürokratischem Prozess auseinandersetzen müssen. 

Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe und die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.

Auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ und energetische Optimierungen an der gesamten Heizanlage sind förderfähig. Dazu zählen sämtliche Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz sicherstellen bzw. sogar erhöhen. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein:

  • Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung
  • Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper
  • Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Steuerung

Auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.

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